Gutachten Garante zu einem Gesetzesentwurf zum Greenpass

16.11.2021 - Wir Noi

Jedes Gesetzesdekret muss innerhalb von 60 Tagen ab der Kundmachung in ein Gesetz umgewandelt werden. So auch das Gesetzesdekret Nr. 127 vom 21.09.2021, in dem es einige Bestimmungen zum Greenpass bei der Arbeit geht. Der Text des Gesetzesdekretes wird normalerweise nicht 1:1 als Gesetz übernommen, da am Text Änderungen vorgenommen werden.

Den finalen Text kennen wir noch nicht, aber es gibt einen Bericht des Garante per la protezione dei dati personali zum Entwurf. Laut diesem Bericht sieht der Entwurf vor, dass es in den Gerichten möglich sein soll, den Greenpass zu hinterlegen, sodass für die Dauer der Gültigkeit des Greenpass keine Kontrollen mehr nötig wären.

Jedenfalls gibt der Garante hierzu eine negative Stellungnahme ab. Da es bekanntlich möglich ist, dass jemand mit Greenpass sich infiziert und somit den Greenpass verliert, wäre diese Regelung auch unsinnig (aber was ist schon sinnvoll derzeit?). Die Sammlung der Daten ist sowieso verboten, sodass es auch deshalb eine negative Stellungnahme gibt.

Interessant ist aber der folgende Satz:

La prevista ostensione (e consegna) del certificato verde a un soggetto, quale il datore di lavoro, al quale dovrebbe essere preclusa la conoscenza di condizioni soggettive peculiari dei lavoratori come la situazione clinica e convinzioni personali, pare infatti poco compatibile con le garanzie sancite sia dalla disciplina di protezione dati, sia dalla normativa giuslavoristica (artt. 88 Reg. Ue 2016/679; 113 d.lgs. 196 del 2003; 5 e 8 l. n. 300 del 1970; 10 d.lgs. n. 276 del 2003).

Das Zeigen und das Aushändigen des Greenpass an den Arbeitgeber scheint also mit diversen Bestimmungen wenig vereinbar zu sein. Der Arbeitgeber darf also die klinische Situation (Gesundheitsdaten) und persönlichen Überzeugungen nicht kennen. Ja, der Betriebsarzt sollte als einziger z.B. den Impfstatus der Angestellten kennen, aber sämtliche Prozeduren der Suspendierungen usw. sind damit nicht durchführbar. Der Betriebsarzt kann niemanden suspendieren, aber alle, die an den Suspendierungen beteiligt sind, verwalten daten, die sie nicht kennen dürften.

Privacy ade, Italien ade!