Aussetzung der Maskenpflicht in den Schulen

 

Hier besteht zur Zeit große Verwirrung, denn laut TAR Lazio hätte die Maskenpflicht für alle Kinder im Alter zwischen 6 und 11 Jahren spätestens mit Ablauf des DPCM zum 05. März 2021 aufgehoben werden müssen (Infos sowie eine Videobotschaft von Avv. Maurizio Gioirdano findet ihr hier).

Allerdings werden dieser und zwei Urteilssprüche des TAR Lazio, sowie ein Urteil des Consiglio di Stato (höchstes Verwaltungsgericht) - welches ebenfalls bestätigt hat, dass die Regierung die Urteile zu befolgen hat - von Regierung und Behörden schlichtweg ignoriert. Die Rechtsanwälte wenden sich daher nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Fortsetzung folgt…


Rechtliche Infos

In Italien gibt es keine Sammelklagen im herkömmlichen Sinn, sondern nur Einzelklagen. Folgende Möglichkeiten stehen Eltern daher zur Verfügung:

  • Einzelklage

Bei einer Einzelklage gilt der Urteilsspruch nur für das Kind dieser Eltern. In einem zweiten Schritt können sich auch andere Eltern an ein gewonnenes Einzel-Urteil anhängen, so wie es im Fall der Grundschülerin aus Bozen gemacht worden ist.

Eine Klage kann sich durch mehrere Instanzen und über mehrere Monate ziehen, im genannten Fall dieser Grundschülerin wenden sich die Rechtsanwälte aktuell an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, da die Regierung und Behörden die Urteilssprüche des TAR Lazio einfach ignoriert haben.

  • Klage gegen eine(n) Direktor*in

Eine Klage gegen eine(n) Direktor*in ist kein einfacher Weg, und vor allem kein kurzer, und es braucht einen eigenen Rechtsanwalt dazu. Die Konsequenzen könnten sein, dass es eine Gegenanzeige gibt und dass das Kind Diskriminierungen und Mobbing ausgesetzt sein könnte.

In einem solchen Fall könnte ein Plan B hilfreich sein, z.B. Elternschule oder Homeschooling. Die Eltern müssen wissen, dass im Falle eines Rechtsweges mit allem zu rechnen ist. Um dies durchzustehen braucht es auch eine Einigkeit zwischen den Eltern, wenn diese gemeinsam das Fürsorgerecht für ihr Kind haben. Getrennten Eltern ist der Rechtsweg abzuraten.

  • Sammelklage

Als „class action“ können mehrere Eltern eine Einzelklage finanziell unterstützen wie in oben genanntem Fall, die sozialen und rechtlichen Folgen trägt aber die Familie der Einzelklage.

 

Fazit

Wir haben in einem Treffen am 10.03.2021 mit den Rechtsanwälten mit Ernüchterung zur Kenntnis genommen, dass die Schulbehörden in der derzeitigen Situation mit ihren Verbrechen an der Menschlichkeit fortfahren können (Nasenbohrertests, Maskenpflicht), ohne schnell und unmittelbar daran gehindert werden zu können.

Ob die genannten Beispiele für den Plan B für die Eltern ein guter Weg sein können, bleibt deren Einschätzung überlassen. Es gibt mehrere Faktoren zu berücksichtigen, nicht zuletzt die Arbeitssituation, die wirtschaftliche Situation der Familie, die Art der Beziehung, die die Familie und die Kinder mit der Schule, den Lehrer/innen und ihren Schulkolleg/innen haben, sowie die Rückwirkungen auf die Kinder.

Die Rechtsanwälte haben uns klar gesagt, dass den rechtlichen Weg jeder für sich entscheiden müsse. Wir können weiterhin Vorlagen zur Verfügung stellen, aber jeder ist selbst verantwortlich dafür, wie er die Vorlagen verwendet.

Diese Informationen sind zwar sehr ernüchternd, geben aber auch Klarheit.

Wir vom Team Aktiver Widerstand geben nicht auf!

…und noch ein paar persönliche Worte:

Ja, es ist sehr mühsam und wir haben nur beschränkte Möglichkeiten. Es sind, laut den letzten Chats, Eltern von über 30 Schulen, die sich in den letzten Tagen, Wochen und Monaten vernetzt haben. Und das hilft, uns gegenseitig zu stärken, auszutauschen, zu vernetzen, mit Gleichgesinnten sprechen und sich treffen zu können.

Meinen Antrag hat die Direktorin von mir persönlich erhalten. Ob ich rechtliche Schritte als Einzelperson in die Wege leiten werde, lasse ich mir noch offen und bin gespannt auf die Antwort der Direktorin und werde nicht davon ablassen ihr unbequem zu sein.

Wir freuen uns auf weitere kreative Ideen von allen!

Viele Grüße,
Brigitte