Grüner Pass: Wie sich dagegen wehren

KONKRETES OPERATIVES VADEMECUM FÜR GEWERBETREIBENDE UND KUNDEN - ENTWICKELT IN ZUSAMMENARBEIT MIT DR. MARIANO AMICI

Das Gesetzesdekret Nr. 105 / 2021 hat Gesetzeskraft. Die darin enthaltenen Regeln sind daher sofort einsatzbereit. Es sieht in Art. 3 den eingeschränkten Zugang zu Indoor-Aktivitäten im Zusammenhang mit Gastgewerbe, kulturelle Veranstaltungen, Museen, Schwimmbädern, Festivals, Messen, Wellness- und Kulturzentren, Spielhallen sowie öffentlichen Wettbewerben vor, und zwar nur für Personen, die geimpft sind, auch wenn nur mit einer Einzeldosis, oder an jeden, der innerhalb der letzten 48 Stunden einen (Schnell-)Test durchgeführt hat. Das Inkrafttreten ist für den 5. August 2021 vorgesehen. Die Kontrolle soll von den Inhabern/Managern/Organisatoren ausgeführt werden, laut dem Dekret, Art. 9,10.

  • EMPFEHLUNGEN FÜR EIGENTÜMER UND MANAGER

Es wurde kein Dekret des Premierministers erlassen, das die Verfahren zur Überprüfung von Dokumenten regelt, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Datenschutzbeauftragten, daher ist derzeit keine Nachfrage in diesem Sinne erforderlich, um Kunden den Zugang zum Inneren der Räumlichkeiten zu ermöglichen. Eigentümer und Manager müssen von dieser Anfrage absehen, denn wenn sie sensible Daten anfordern, können Strafanzeigen und zivilrechtliche Schäden entstehen. Wenn das Überprüfungsprotokoll der sogenannten grünen Zertifizierungen genehmigt wird, d. h. das DPCM, der Verwaltungsakt, wird eine Aktualisierung dieses Vademekums durchgeführt und dieser Akt wird natürlich sofort beim Verwaltungsgericht angefochten.

  • EMPFEHLUNGEN FÜR KUNDEN

Angesichts der Tatsache, dass ein Protokoll für die Verifizierungsmethoden des. sog. Green Pass hat jede Person bis zum Erscheinen dieser Verordnung das Recht, ohne Vorzeigen des Impfpasses oder des Ergebnisses eines Tests jeden Ort zu betreten. Sollte ein Inhaber ab dem 5. August, trotz fehlender Regelung den Grünen Pass verlangen, muss er daran erinnert werden, dass gemäß Art. 3 c. 1 n.4 des Gesetzes 105/2021 er diese Befugnis nicht hat. Der Mainstream behauptet zwar weiterhin fälschlicherweise, dass der grüne Pass am 5. aktiv ist, aber ohne Durchführungsverordnung ist nichts konkret.

  • DIE ILLEGALITÄT DES ITALIENISCHEN GREEN PASS, DA IM GEGENSATZ ZUR EUROPÄISCHEN VERORDNUNG

Das Inkrafttreten des italienischen Grünen Passes ist für den 5. August vorgesehen, während am 12. August der europäische Grüne Pass gemäß EU-Verordnung Nr. 953/2021 in Kraft tritt. Dort beschränkt im Art. 10 nur das Recht, Gesundheits- und Flughafenbehörden anzufragen. Die italienische Regierung hat daher eine von der europäischen abweichende Regelung eingeführt, die zu einem Rechtsverstoß führt, dem man sowohl als Eigentümer und Verwalter wie als auch als Kunde im Falle bei Kontrollen wirksam dies entgegensetzen kann. Es wird notwendig sein protokollieren zu lassen, dass die DL n. 105/2021 ab dem 12. August unanwendbar ist, da sie Art. 10 EU-Verordnung 953 widerspricht.

  • WICHTIGER HINWEIS ZU DEN BEFREITEN AUSNAHMEN

Gemäß Art. 3 c.1 n. 3 des Dekretvorschlags 105/2021 sind vom Green Pass die Personen, die aufgrund ihres Alters von der Impfkampagne ausgeschlossen sind, und die Personen, die aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung, die gemäß den im Rundschreiben des Gesundheitsministeriums festgelegten Kriterien ausgestellt wurde, ausgenommen. Auch dieses Rundschreiben wurde noch nicht herausgegeben, sodass jeder ohne Überprüfung des Green Pass Zugang zu jedem Veranstaltungsort oder jeder Veranstaltung haben kann, da er sich als ausgenommen erklären kann. Der Eigentümer und / oder Verwalter muss jeden einlassen.

Quelle Avv. Mauro Sandri