Schuljahr 2021/2022

 

28.12.2021 - news.provinz.bz.it

Test-Kits für Schülerinnen und Schüler in den Weihnachtsferien

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb stellt allen Schülerinnen und Schülern für die Weihnachtsferien Nasenflügeltests zur Verfügung, damit sie sich auch außerhalb der Schulzeit zweimal wöchentlich testen können.

Alle Schülerinnen und Schüler können ab Mittwoch, 29. Dezember in den Apotheken zu diesem Zweck ein Test-Kit mit fünf Nasenflügeltests für die Weihnachtsferien erhalten.

Mit der Aktion kann das routinemäßige Screening zu Hause weitergeführt werden, wobei die selbst durchgeführten Nasenflügeltests, ebenso wie jene, die in der Schule durchgeführt werden, nicht für die Ausstellung des Green Pass gültig sind. zum ganzen Artikel


04.11.2021 - news.provinz.bz.it

Das freiwillige Testangebot in den Schulen bis Jahresende verlängert

Die am 4. November 2021 von Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichnete Corona-Verordnung Nr. 33 beinhaltet im Wesentlichen zwei Punkte: Zum einen wird das freiwillige Testangebot in den Schulen aller Stufen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Ursprünglich war das Screening mit Ende Oktober ausgelaufen. Der Sanitätsbetrieb hatte sich nach den positiven Erfahrungen der vergangenen Wochen dafür ausgesprochen, das freiwillige Angebot bis Jahresende 2021 zu verlängern. Der zweite Punkt betrifft Schulaufführungen in Theatern oder Kinos: Wenn Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit an einer Vorführung teilnehmen, soll dies nur mehr bei gleichzeitiger Anwesenheit von einer Schulklasse möglich sein. 

Die Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes ist auf der Coronavirus-Webseite des Landes veröffentlicht und bereits in Kraft. 


20.10.2021 - news.provinz.bz.it

Landesrat Achammer tauscht sich mit Unterrichtsminister Bianchi aus

Zentrale Themen der Videokonferenz waren die Lockerung der Maskenpflicht während des Unterrichts bei negativem Corona-Testergebnis sowie eine klarere Regelung des Elternunterrichts, damit bei jenen Schülerinnen und Schülern, die von der Schule abgemeldet sind, das Recht auf Bildung gewährleistet ist. Unterrichtsminister Bianchi habe sich gesprächsbereit gezeigt und kenne die besondere Situation hierzulande. Vereinbart wurde, die heute behandelten Themen nun aus fachlicher und rechtlicher Sicht im Detail zu prüfen, fasste Achammer das Gespräch im Anschluss zusammen. zum ganzen Artikel

 
 

01.10.2021 - stol.it

Keine Maske mehr im Pausenhof – Testangebot an Schulen verlängert

Der Landeshauptmann hat am Freitag die Verordnung Nr. 31 unterzeichnet. Sie übernimmt in Südtirol die ab 15. Oktober geltenden staatlichen Regelungen für die Schul- und Arbeitswelt. Die Verordnung stellt unter anderem klar, das die Schülerinnen und Schüler in den Pausen im Freien keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen müssen, sofern sie sich an die Abstandsregeln halten.
zum ganzen Artikel

 

 

Schuljahr 2020/2021

Im Einvernehmen mit unserer Rechtsanwältin Renate Holzeisen, für alle, die in diesen Tagen erlebt haben, dass ihren Kindern der Zugang zur Schule verwehrt wurde, da sie sich weigerten an der von der Landesverordnung vorgesehenen "freiwilligen Pflichtscreening" teilzunehmen, laden wir euch ein, wenn ihr euch entscheidet, rechtliche Schritte mit einer Strafanzeige gegen die Schulleitung zu unternehmen, die Anwältin Roberta Nenzi, die mit AA Attivo - Aktives Südtirol arbeitet, zu kontaktieren. (Ihr findet alle Infos über den Link zur Telegramgruppe. Dort bitte alle Hinweise der Posts gut lesen.)


10.04.2021: Wichtige Information Nasenflügeltest:

Da uns Eltern auf erpresserische Art die Entscheidung zum Nasenflügeltest, mit den Bedingungen des Landes und des Sanitätsbetriebes aufgezwungen wurde, haben wir eine Einwilligung zu unseren Bedingungen verfasst und die dem Schutz unserer Kinder dient und wo eindeutig die Verantwortlichkeit geklärt ist. Diese Einwilligung ersetzt die vorherige Einwilligung des Landes und des Sanitätsbetriebes und ist mittels pec e-mail oder Einschreibebrief an die Schule und den Sanitätsbetrieb zu senden.

Beachtet die 2 Erklärungen: Eine steht FÜR DIE EINWILLIGUNG zum experimentellen Projekt Nasenflügeltest und die andere GEGEN DIE EINWILLIGUNG zum experimentellen Projekt Nasenflügeltest. Die Entscheidung liegt bei euch! Wenn ihr diese Einwilligungen verwendet, so fordert ihr Land und Sanitätsbetrieb auf, ihre Verantwortung zu übernehmen!

GEMEINSAM-INSIEME-ADUM


Mitteilung von RA Holzeisen vom 10.04.2021

Wir (RAe Linda Corrias , Francesco Scifo und ich) haben Berufung beim Staatsrat in Rom gegen die rechtlich nicht nachvollziehbare Ablehnung (durch den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes von Bozen) unseres Antrages auf dringende Aussetzung der vom Südtiroler Landeshauptmann als Bedingung für die Zulassung zum Präsenzunterricht in den Schulen verfügten verfassungswidrigen Verpflichtung zum Nasenflügeltest eingereicht. Eine Entscheidung wird für nächste Woche erwartet.


Mitteilung von RA Holzeisen vom 08.04.2021

Mit einer kuriosen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Bozen, den im Auftrage Südtiroler Eltern gestellten Antrag auf Aussetzung der durch den LH verhängten Verpflichtung zum Nasenflügeltest, abgelehnt, obwohl der Bozner Verwaltungsrichter bestätigt, dass es in erster Linie an einer objektiv nachvollziehbaren Begründung dieser Verpflichtung mangelt. Wir werden noch diese Nacht diese rechtlich nicht nachvollziehbare Ablehnung am Staatsrat in Rom anfechten.


07.04.2021: ROM sagt NEIN zu verpflichtenden Nasenbohrertests (…aber die SüDtiroler Politiker interessiert das nicht…)

Rom sagt Nein zu verpflichtenden Nasenbohrentests, um die Schule besuchen zu dürfen. In einem Rundschreiben an die Schulleiter und -ämter erklärt der neue Abteilungsleiter des Bildungsministeriums, Stefano Versari, dass "der derzeitige nationale Gesetzesrahmen keine Möglichkeit vorsieht, die Inanspruchnahme von Schulleistungen einer Testpflicht unterzuordnen". Der Abteilungsleiter fügt hinzu, dass die Bestimmungen durch Maßnahmen der Präsidenten der Regionen und der autonomen Provinzen Trient und Bozen sowie der Bürgermeister "nur in Fällen außergewöhnlicher und außerordentlicher Notwendigkeit aufgrund des Vorhandenseins von Ausbrüchen oder eines extrem hohen Risikos der Ausbreitung des Virus Covid 19 oder seiner Varianten in den Schulen aufgehoben werden können." (Quelle: video33.it & agi.it)


Info Hierzu von RA Holzeisen

Der Südtiroler Landeshauptmann kann den Schülern nicht den Naselflügeltest als Bedingung für den Präsenzunterricht vorschreiben. Rom stoppt Kompatscher! Es wird Zeit, den Testwahn in Südtirol für ALLE umgehend zu beenden!

Mit diesem Dokument könnt ihr in die Schule gehen und Einlass für eure Kinder verlangen


Mitteilung von RA Holzeisen vom 03.04.2021

Für die Kinder der Grundschule und der 1. Mittelschulklasse darf der Landeshauptmann den Präsenzunterricht an keine Bedingung, wie z.B. den Naselflügeltest knüpfen, weil dies die Regierung ausdrücklich im Gesetzesdekret Nr. 44 vom 1. April 2021 den Landeshauptleuten bzw. Präsidenten der Regionen untersagt!

Die Schuldirektoren haben daher allein schon deshalb das Grundrecht auf bedingungslosen Präsenzunterricht der Kinder zu respektieren! Wenn Sie das nicht tun, begehen sie eine besonders schwere Verletzung dieses Grundrechtes.

Für die Kinder und Jugendlichen ab der 2. Mittelschulklasse haben wir zwei Gerichtsverfahren mit Beantragung einer Kautelarverfügung behängen, und geben Ihnen sofort Bescheid, sobald ein Ergebnis vorliegt. In diesen Verfahren haben wir die grundsätzliche schwere Verfassungs- und Grundrechtswidrigkeit dieser nicht evidenzbasierten Maßnahme dargelegt.


Baubiologisches Gutachten zu den Nasenflügeltests

Dieses baubiologische Gutachten könnt ihr als Eltern und Lehrer*innen an eure DirektorInnen/SchulstellenleiterInnen, sowie an die Sanitätsbehörden schicken.

Gut dazu passt auch der Hinweiß auf dieses 17 minütige Video, die Verlinkung findet ihr in diesem Download.

 
 

Liebe Eltern,

wir erhalten täglich besorgte E-Mails bezüglich der Rückkehr in die Schule nach dem 07.04.2021. Mit dem heutigen Stand der Dinge können wir Folgendes sagen:

Wir warten zuversichtlich die Ergebnisse unserer rechtlichen Anfechtungen ab. Abgesehen davon, dass wir Anleitungen gegeben haben, dass ihr die Schulleiter über eure Absichten informieren könnte, um zu hören, was sie mit denjenigen zu tun gedenken, die die Tests nicht machen (siehe Musterbrief, den wir vor ein paar Tagen hier eingestellt haben), können wir nur sagen, dass jeder für euch selbst entscheiden kann und soll:

  • ob ihre Kinder trotzdem zur Schule schicken und den Nasenflügeltest in Kauf nehmen, weil es für bestimmte Familien keine Alternativen gibt,

  • ob man der Erpressung widerstehen möchte und sich als Familien organisieren, um sich gegenseitig zu helfen,

  • ob man die Schule, die Provinz und die zuständigen Stellen anzeigen möchte

  • und vieles mehr

Es ist nicht an uns, euch das eine oder andere zu empfehlen. Wie bei jeder großen Entscheidung muss jeder seine eigene Situation betrachten und es gibt keine Lösung, die für jeden die richtige sein kann.

Wir gehen mit den rechtlichen Maßnahmen und Hinweisen zum Widerstand voran, was dann jeder tun kann, liegt nicht in unserer Macht UND VOR ALLEM NICHT IN UNSEREM ENTSCHEIDUNGSBEREICH.


Nasenbohrtests: "Aufstand" der Schulleiter verunsichert Kompatscher & Widmann.

Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Thomas Widmann hätten nicht gedacht, dass sie es mit einer so massiven und kompakten Front zu tun haben würden, die sich gegen das Diktat der Nasenbohrtests in den Schulen stellt

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Brief an die Schuldirektion VOR dem 07. April 2021

Während wir den Rekurs gegen die Testplicht an den Schulen vorantreiben, haben wir hier eine Hilfestellung für alle verzweifelten Eltern, die sich am 07. April für Testpflicht oder Fernunterricht entscheiden müssen. Wartet nicht bis zum letzten Tag, setzt euch bereits jetzt eigenständsig zur Wehr!

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Aktuelles zur testpflicht ab 07. April 2021

Mit Freude können wir mitteilen, dass die Rechtsanwälte Linda Corrias, Francesco Scifo und Renate Holzeisen sämtliche geeignete rechtliche Schritte unternehmen gegen die Verordnung Nr. 15/2021 vom 19.3.2021 anzufechten, in denen es um die Nasenbohrtests in den Schulen geht. Derzeit werden die bereits zum Schutz der Kinderrechte geleisteten Spenden dafür hergenommen. Im April wird ein weiterer Spendenaufruf erfolgen.

Die Rekurrenten, die mitmachen wollten, hatten bis Samstag, 27.03.2021 um 13:00 Uhr die Möglichkeit, ihre Daten zu übermitteln.

‼️Das Ausfüllen des Moduls für den Rekurs gegen den Nasenbohrtest online ist nur der erste Schritt, um als Rekurrenten dabei zu sein. Über 800 haben das gemacht, aber nur ca. die Hälfte hat bislang die weiteren Schritte im erhaltenen Mail befolgt. Die erhaltenen Vollmacht ist zu unterschreiben und mit weiteren Dokumenten an uns zu schicken, sonst ist man nicht dabei‼️

All diejenigen, die das betrifft, bitte so schnell wie möglich die Anweisungen der Mail befolgen und uns die erforderlichen Unterlagen schicken.

Für alle anderen: Am Nachmittag des 27.03.2021 wurde das Modul geschlossen, mit dem die Eltern sich als Rekurrenten eingetragen hatten. Es kann sein, dass wir den Link wieder eine Zeitlang öffnen, das werden wir hier entsprechend mitteilen. Haltet euch hier am Laufenden oder direkt auf dem Telegram-Kanal von Aktiver Widerstand.


Nasenbohrertests jetzt auch in einigen Mittelschulen

In einigen Mittelschulen starten am Montag 22. März die Nasenbohrertest und in anderen Schulen wird dieser mit 07. April 2021 Bedingung für den Präsenzunterricht.

Nur an einigen Mittelschulen wird der Nasenbohrertest “Angeboten” und zwat als Pilotprojekt, und nicht an allen Mittelschulen.

Was können Eltern betroffener Mittelschüler tun?

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Eure Fragen

Da uns täglich Fragen zu genau diesen beiden Themen erreichen, liegt es uns am Herzen, diesbezüglich ein paar grundlegende Dinge klarzustellen:


Maskenpflicht am Platz

Hier besteht zur Zeit große Verwirrung, denn laut TAR Lazio hätte die Maskenpflicht für alle Kinder im Alter zwischen 6 und 11 Jahren spätestens mit Ablauf des DPCM zum 05. März 2021 aufgehoben werden müssen (Infos sowie eine Videobotschaft von Avv. Maurizio Gioirdano findet ihr hier). Allerdings werden dieser und weitere Urteilssprüche von Regierung und Behörden schlichtweg ignoriert.


Freiwillige nasenflügeltests

Nachdem in der ersten Märzwoche das Pilotprojekt “Nasenbohrertest” an 14 deutschsprachigen und 4 ladinischen Grundschulen gestartet ist, wurde das Projekt nun auf alle deutschsprachigen und ladinischen Schulen Südtirols ausgeweitet.